Euthanasie

Assistierter Suizid für Südtirol

24
June
2026

Assistierter Suizid für Südtirol

In den nächsten Wochen wird im Südtiroler Landtag über ein Gesetz zum Assistierten Suizid abgestimmt! Wir haben an die Landtagsabgeordneten folgenden Brief geschickt.

Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete,

sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter,

in den kommenden Tagen werden Sie im Landtag über ein Thema entscheiden, das grundlegende Fragen zum Lebensende, des Leidens und der Verantwortung unserer Gesellschaft gegenüber den Schwächsten berührt. Als Vereinigung, die sich für den Schutz und die Förderung des menschlichen Lebens einsetzt, möchten wir einige Überlegungen mit Ihnen teilen.

Die Erfahrungen jener Länder, die den assistierten Suizid eingeführt haben, zeigen, dass die ursprünglich eng gefassten Voraussetzungen im Laufe der Zeit schrittweise ausgeweitet wurden. Was zunächst auf außergewöhnliche Situationen beschränkt war, wurde vielerorts auf weitere Krankheitsbilder und sogar auf psychisches Leiden ausgedehnt.

Wir wollen das Leid schwerkranker Menschen keineswegs verharmlosen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, ob der richtige Weg darin liegt, Strukturen für den assistierten Suizid zu schaffen, oder vielmehr die Ressourcen in den Ausbau der Palliativversorgung, der Pflege, der psychologischen Begleitung und der Unterstützung von Familien zu investieren. Die dafür erforderlichen finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen könnten gezielt in jene Bereiche investiert werden, in denen noch immer Versorgungslücken bestehen.

Zugleich stellt sich eine grundsätzliche Frage: Welche Botschaft vermittelt eine Gesellschaft, wenn sie auf Leid nicht in erster Linie mit mehr Fürsorge und Begleitung antwortet, sondern den assistierten Suizid als Option anbietet? Welche Auswirkungen hat dies auf ältere, kranke, behinderte oder einsame Menschen, die sich ohnehin oft als Belastung empfinden?

Wenn ein nahestehender Mensch schwer erkrankt wäre – welches Gesundheitssystem würden wir uns wünschen? Eines, das alles daran setzt, Leiden zu lindern und Begleitung zu gewährleisten, oder eines, das auch einen Weg zur Beendigung des Lebens vorsieht?

Wir sind uns bewusst, dass dieses Thema unterschiedliche Überzeugungen berührt. Gerade deshalb bitten wir Sie, die Tragweite dieser Entscheidung sorgfältig abzuwägen. Ist es angemessen, ein so hochsensibles Thema auf Landesebene voranzutreiben, während die gesetzgeberische Debatte auf staatlicher Ebene noch nicht abgeschlossen ist?

Die Verantwortung dieser Entscheidung ist groß. Sie wird das Bild unserer Gesellschaft für Generationen mitprägen. Deshalb bitten wir Sie, nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen und dabei nicht nur die unmittelbaren Ziele der Maßnahme, sondern auch ihre langfristigen kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Folgen zu berücksichtigen.

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