Euthanasie
Assistierter Suizid

Ethische Fragen über den assistierten Suizid

Francesco Avanzini
30
September
2026

Ethische Fragen über den assistierten Suizid

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Wie ist die aktuelle Debatte aus medizinischer Sicht zu bewerten? Wir haben dazu Francesco Avanzini, Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Vizevorsitzender der Bewegung für das Leben Südtirol, um seine Einschätzung

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Dr. Francesco Avanzini

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LEBE: In den letzten Wochen ist in Südtirol eine kontroverse Diskussion zu Sterbehilfe entbrannt. Könntest du uns das Thema zunächst einmal einordnen?

FRANCESCO AVANZINI: Es ist eines meiner wiederkehrenden und bevorzugten Themen, bei der Sprache anzusetzen. Der Begriff „medizinisch assistierter Suizid“ ist eines der vielen Beispiele für Neusprache oder, wenn man so will, für politisch korrekte Sprache. Ein Selbstmörder äußert den Willen, sich das Leben zu nehmen, wendet sich jedoch an einen Fachmann, der die Handlung an seiner Stelle durchführt. Ein Selbstmörder erhängt sich, erschießt sich oder nimmt eine tödliche Dosis Medikamente ein.

Hier ist das anders: Es ist jemand anderes, der die tödliche Dosis verabreicht; daher handelt es sich nicht um Selbstmord, sondern um Mord, den man nun eben legalisieren will. Jedenfalls ist dies eines der großen ethischen Themen, die heute im Rampenlicht stehen. Von Zeit zu Zeit taucht es wie der Phönix aus der Asche wieder auf und rückt in den Fokus von Institutionen und Medien. Das Thema ist wichtig, weil es Fragen rechtlicher, politischer, ethischer, sozialer, wirtschaftlicher und nicht zuletzt medizinisch-deontologischer Natur aufwirft.

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LEBE: Wie ist das Thema in den Fokus der Institutionen und Medien gerückt?

FRANCESCO AVANZINI: Man kann sagen, dass die Debatte mit dem bekannten Fall von Piergiorgio Welby im September 2006 begann, gefolgt von dem bekannten, skandalösen Todesurteil gegen Eluana Englaro, wo sich Präsident Berlusconi 2009 mit allen Mitteln für die Rettung ihres Lebens einsetzte. Und schließlich mit dem berühmten Fall Cappato-DJ Fabo, in dem das Verfassungsgericht erklärte, dass die Strafbarkeit derjenigen nicht ausgeschlossen sei, gemäß den im Gesetz von 2017 (Nr. 219) vorgesehenen Modalitäten. Seit 20 Jahren wird also über die grundlegende Frage diskutiert, ob das Handeln Dritter zulässig ist oder nicht und auf welche Weise dieses Handeln Dritter, es Menschen, die an schwersten körperlichen und (man beachte) seelischen Erkrankungen leiden, ermöglichen würde, ihrem Leiden ein für alle Mal ein Ende zu setzen.“ Mit dem Urteil Nr. 66/ vom Mai 2025 wurde das Verfassungsgericht erneut aufgefordert, sich zur lebenserhaltenden Behandlung als Voraussetzung für den Zugang zur ärztlich assistierten Selbsttötung zu äußern, da diese gemäß den Feststellungen des Verfassungsgerichts in einem früheren Urteil aus dem Jahr 2019 strafbar ist. Nun bestätigte das Gericht, dass die Voraussetzung der lebenserhaltenden Behandlung nicht im Widerspruch zur Verfassung steht, bestraft also nicht diejenigen, die den sogenannten Suizid an einem Patienten durchführen, der diese Maßnahmen benötigt, und erneuert seine Appelle an den Gesetzgeber, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.

Dann gab es den Vorstoß der Region Toskana mit dem Gesetz Nr. 16/2025, doch das Verfassungsgericht hat keinen Eingriff des regionalen Gesetzgebers in den Zuständigkeitsbereich des Staates festgestellt, da der Staat mit der Gesetzgebung zögert. Es hat zudem entschieden, dass kein Verstoß gegen die ausschließliche Zuständigkeit des Staates im Bereich des Strafrechts vorliegt, da das betreffende Gesetz keinen strafrechtlichen Tatbestand berührt, sondern es durch einige Streichungen praktisch ausgehöhlt hat: Man gewinnt den Eindruck, dass man das Gesetz in seiner Form „retten“ wollte, indem man es von innen heraus seines wesentlichen Inhalts „entleerte“. Was die tatsächlichen Absichten hinter dem Gesetzentwurf betrifft: Das von der Mitte-Rechts-Mehrheit vorgeschlagene Einheitsgesetz zielt darauf ab, die Sterbehilfe zu legalisieren. Welche Folgen hätte eine Verabschiedung? Es besteht kein Zweifel daran, dass (und ich beziehe mich dabei auf die Kampagne der italienischen Lebensschutzbewegung Provita&Famiglia):

• dies der Legalisierung der Sterbehilfe Tür und Tor öffnen würde;

• es würde ein Ausschuss aus Bürokraten ins Leben gerufen, eine Art Gericht über Leben und Tod, dessen Mitglieder willkürlich von der Regierung ausgewählt würden und die Befugnis hätten, zu entscheiden, ob ein Leben noch lebenswert sei, oder ob es beendet werden darf;

• es würde eine neue Stelle im Gesundheitswesen geschaffen, ein regelrechter „Todesfachmann“, wodurch die Vorstellung legitimiert würde, dass die Tötung eines Patienten (denn darum handelt es sich) kein Verbrechen, sondern eine der vielen „Dienstleistungen“ unseres wunderbaren nationalen Gesundheitsdienstes wäre;

• und – und das ist noch schwerwiegender – es würde unsere Gesellschaft in eine Wegwerf- und Todeskultur verwandeln: Schwerkranke werden nicht betreut und nicht geheilt, sondern dazu überredet, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Die Befürworter dieses Gesetzes sprechen von „Entscheidungsfreiheit“, aber es gibt keine „Freiheit“, den Tod zu „wählen“, wenn der Staat durch sein Handeln die Alternative eines schmerzfreien Lebens verweigert. Die Institutionen würden nämlich den Suizid als „Lösung“ anbieten und die schwächsten Menschen würden beginnen, ihn als die einzig mögliche und sogar wünschenswerte Option zu betrachten. Und wenn wir ganz ehrlich sind: Bis heute gibt es in Italien 17 Todesfälle durch assistierten Suizid.

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LEBE: Es handelt sich um ein spezifisch ethisches Thema, das daher das Gewissen sowohl der Gläubigen als auch der Laien auf die Probe stellt. Was kannst du uns dazu sagen?

FRANCESCO AVANZINI: Welche Argumente gäbe es für die Laien dafür? Die Tatsache, dass man so Kosten im Gesundheitswesen einsparen kann? (In Kanada wurde beispielsweise bereits vorgeschlagen, Menschen mit Behinderung zu töten, um Sozialleistungen einzusparen). Mir erscheint das als ein Vorschlag von absolutem, erschreckendem Zynismus, der von vornherein verwerflich ist und an den ein Laie mit auch nur einem Funken Gewissen meiner Meinung nach gar nicht erst denken sollte. Oder, als weiteres Argument, die übliche und abgedroschene Frage der Menschenwürde? Ich frage mich also: War es würdig, die mutmaßlichen Covid-Toten in einen Müllsack zu stecken, ohne sie den Angehörigen ein letztes Mal zu zeigen? Oder liegt der Grund in der Notwendigkeit, Ärzten und medizinischem Personal, die diese Handlung vornehmen, rechtlichen Schutz zu gewähren? Bis zum Beweis des Gegenteils ist auch ein nicht-christlicher Arzt an eine Berufsethik gebunden, die an sich schon das Herbeiführen des Todes ausschließen sollte, selbst wenn dies aus mitfühlenden Gründen geschieht. Denn es ist eine Sache, ein leidendes Tier aus Mitleid einzuschläfern, eine ganz andere, den Tod eines Menschen herbeizuführen, den man ohnehin nicht leiden lassen darf – und die Mittel und Verfahren dafür gibt es.

Kommen wir nun zu den Aspekten, die uns Christen betreffen. Zunächst einmal ist die Sterbehilfe abzulehnen, weil das Leben in jedem Fall ein Geschenk Gottes und als solches kein verfügbares Gut ist. Niemand hat das Recht zu entscheiden, wer leben und wer sterben soll. Es ist zudem kein Zufall, dass die Lösung für das enorme Problem des Lebensendes von einer Katholikin kam. Cecily Saunders, die geniale Krankenschwester, die später ihr Medizinstudium abschloss, war diejenige, die die Palliativmedizin als Erste begründete und einführte: Der Begriff stammt vom lateinischen „pallium“, was „Mantel“ bedeutet. Die Antwort des Christen besteht also nicht darin, ein Leben zu beenden, auch wenn man von Mitleid für den Leidenden bewegt ist, sondern ihm nahe zu sein und ihm allen Trost zu spenden, den er braucht. Und auch für die Hinterbliebenen besteht so die Möglichkeit, dem Kranken bis zu seinem letzten Augenblick beizustehen und – warum nicht – ihm die letzte Gelegenheit zu geben, seine Sünden zu bereuen und so Vergebung zu erlangen.

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Südtiroler Landtag in Bozen

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Was können wir konkret – auch als Christen – tun, um der Fehlentwicklung entgegenzuwirken, die diese Maßnahme mit sich bringen könnte?

FRANCESCO AVANZINI: Zunächst einmal informieren und das Gewissen wachrütteln. Manche sagen auch, wir sollten den Dialog suchen statt der frontalen Konfrontation, und das kann ein gangbarer Weg sein. Natürlich kann man sich austauschen, aber bei den Grundsätzen gibt es keine Kompromisse. Nicht umsonst sprachen einige von nicht verhandelbaren Grundsätzen, die später auf den Dachboden verbannt wurden. Das Leben ist für uns Christen kein verfügbares Gut. Dann gibt es die Möglichkeit, Petitionen zu unterstützen. „Provita&Famiglia“ hat eine Petition gegen den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ins Leben gerufen, die bereits mehr als 30.000 Unterschriften gesammelt hat, allerdings hat die italienische Bewegung für das Leben erst knapp ein Drittel der angestrebten 35.000 Unterschriften erreicht. Daher ist es wichtig, diese Petition zu unterstützen. Außerdem können direkte Maßnahmen ergriffen werden. Vor einiger Zeit wurde ein Beirat gegründet, der alle italienisch- und deutschsprachigen Pro-Life-Gruppen Südtirols vereint. Wir hatten ein Treffen mit Gesundheitslandesrat Hubert Messner und haben alle Landesräte mittels E-Mail angeschrieben. Es wurde uns mitgeteilt, man werde die Sache neu formulieren, uns einbeziehen und eine Debatte unter Experten, sowie mit der Bevölkerung anstoßen … Wir werden sehen.

Und schlussendlich: Für Gläubige ist natürlich das Gebet unerlässlich.

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